STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER

Gemäß unserer Satzung sind stimmberechtigte Mitglieder unter anderem verantwortlich für die Wahl, Abwahl und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer/-innen, Entscheidungen über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge, die Aufnahme und den Ausschluss von Mitglieder in bestimmten Fällen, Beschlüsse hinsichtlich Satzungsänderungen, bis hin zur Auflösung der Organisation.

Stimmberechtigte Mitglieder tragen daher große Verantwortung für die gesamte Organisation und deren zukünftige Entwicklung. Daher wird von stimmberechtigten Mitgliedern ein außerordentliches Wissen hisichtlich Medizin und Ernährung erwartet. Zudem müssen sich stimmberechtigte Mitglieder detailliert mit aktuellen Strategien und Projekten von PAN auseinandersetzen, aktiv an regelmäßigen Meetings teilnehmen und PAN offiziell repräsentieren können.

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, und Sie ein Angehöriger oder eine Angehörige eines Gesundheitsberufs (oder in der Ausbildung hierzu) sind, oder Sie außerordentliche Leistungen auf dem Feld der vollwertig, pflanzenbasierten Ernährung nachweisen können, so können Sie sich für einen Platz als stimmberechtigtes Mitglied bei uns bewerben. Derzeit gibt es satzungsbedingt 20 solcher Plätze. Kandidaten benötigen eine schriftliche Nominierung zweier aktueller stimmberechtigter Mitglieder. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme.

Bitte treten Sie mit uns diesbezüglich in Kontakt:

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